Bühnenteaser

  • FAQ:Was kosten die Seminare?

Die Regelung der Kostenübernahme hängt von der Art des Seminars ab.

Seminare für die gesetzliche Interessenvertretung, also beispielsweise solche nach §37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsratsmitglieder oder §54 Abs. 1 BPersVG für Personalratsmitglieder ebenso wie für JAV, SchwbV und MAV werden komplett inklusive Teilnahmegebühren, Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung vom Arbeitgeber übernommen. Die dabei zu beachtenden Details finden sich in den Freistellungsgrundlagen.

Aufwendungen für Seminare, die in der Seminardatenbank als "Sonderurlaub" oder "Bildungsurlaub" gekennzeichnet sind, sind für ver.di-Mitglieder mit den Mitgliedsbeiträgen abgegolten. Auch hierzu findest du mehr Informationen im Bereich Freistellungsgrundlagen.

Für manche besondere Seminare sowie für solche, die der beruflichen Weiterbildung dienen, ist in einigen Fällen auch ein Unkostenbeitrag des Mitglieds notwendig.

Bitte erfrage auf jeden Fall die entstehenden Kosten in dem Bildungszentrum bzw. beim Veranstalter!