Im ver.di-Bildungsportal finden Mitglieder und Nichtmitglieder, Betriebsräte, Personalräte, Vertrauensleute und alle gesetzlichen Interessenvertretungen die Seminarangebote von ver.di und den ver.di Bildungsträgern. Mit Hilfe der Suchfunktion in der Seminardatenbank können Interessierte nach Stichworten, Terminen oder konkreten Titeln Seminare finden.
Das Portal lebt von der Vernetzung von Informationen, Seminarprogrammen, rechtlichen Hinweisen und bildungsrelevanten Themen. Es ist kein Konkurrenz-Angebot zu den eigenen Internet-Auftritten der ver.di-Bildungsstätten oder anderer ver.di-Seminarveranstalter, sondern versteht sich als Portal zu diesen.
Für Teamende von ver.di bietet der Interne Bereich die Möglichkeit, Konzepte und Materialien online abrufen zu können. Zugang erhalten Teamende über ihren jeweiligen Bildungsverantwortlichen.
Die Regelung der Kostenübernahme hängt von der Art des Seminars ab.
Seminare für die gesetzliche Interessenvertretung, also beispielsweise solche nach §37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsratsmitglieder
oder §54 Abs. 1 BPersVG für Personalratsmitglieder ebenso wie für JAV, SchwbV und MAV werden komplett inklusive
Teilnahmegebühren, Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung vom Arbeitgeber übernommen. Die dabei zu beachtenden Details finden
sich in den Freistellungsgrundlagen.
Aufwendungen für Seminare, die in der Seminardatenbank als "Sonderurlaub" oder
"Bildungsurlaub" gekennzeichnet sind, sind für ver.di-Mitglieder mit den Mitgliedsbeiträgen abgegolten. Auch hierzu findest du mehr
Informationen im Bereich Freistellungsgrundlagen.
Für manche besondere Seminare sowie für solche, die der beruflichen Weiterbildung dienen, ist in einigen Fällen auch ein
Unkostenbeitrag des Mitglieds notwendig.
Bitte erfrage auf jeden Fall die entstehenden Kosten in dem Bildungszentrum bzw. beim Veranstalter!