Die Regelung der
Kostenübernahme hängt von der Art des Seminars ab.
Seminare für die gesetzliche Interessenvertretung, also beispielsweise solche nach
§37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsratsmitglieder oder
§46 Abs. 6 BPersVG für Personalratsmitglieder ebenso wie für
JAV, SchwbV und MAV werden komplett inklusive Teilnahmegebühren, Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung vom Arbeitgeber übernommen. Die dabei zu beachtenden Details finden Sie in den
Freistellungsgrundlagen.
Aufwendungen für Seminare, die in der
Seminardatenbank als
"Sonderurlaub" oder
"Bildungsurlaub" gekennzeichnet sind, sind für ver.di-Mitglieder mit den Mitgliedsbeiträgen abgegolten. Auch hierzu finden Sie mehr Informationen im Bereich
Freistellungsgrundlagen.
Für manche besondere Seminare sowie für solche, die der
beruflichen Weiterbildung dienen, ist in einigen Fällen auch ein
Unkostenbeitrag des Mitglieds notwendig.
Bitte erfragen Sie auf jeden Fall die entstehenden Kosten in dem Bildungszentrum bzw. beim Veranstalter!