Grundsätzlich kann erst einmal
jede/r Interessierte, egal ob Arbeitnehmer/-in, Selbstständige/r, im Ruhestand oder Erwerbslos, an den angebotenen Seminaren teilnehmen.
Spätestens jedoch bei den Fragen, wer die
Kosten übernimmt, und ob man für die Teilnahme vom Betrieb
freigestellt wird oder ob man Jahresurlaub nehmen muss, wird es spannend.
Und natürlich sind auch viele Seminare sehr spezifisch, so dass entweder
gewisse Kenntnisse vorausgesetzt werden, oder aber bestimmte
Funktionen im Betrieb oder in der
ehrenamtlichen Tätigkeit notwendig sind, damit eine Teilnahme Sinn macht.
Dazu sind in praktisch allen Seminarausschreibungen und auch in der im ver.di Bildungsportal integrierten
Seminar-Datenbank entsprechende
Zielgruppen angegeben.
Hier eine Liste der häufigsten Zielgruppen, wobei manche Seminare zusätzlich auch noch spezifischere Dinge - beispielsweise Branchenkenntnisse - voraussetzen:
Abkürzung |
Bedeutung |
BR |
Betriebsrat |
GBR |
Gesamtbetriebsrat |
KBR |
Konzernbetriebsrat |
EBR |
Europäischer Betriebsrat |
PR |
Personalrat |
JAV |
Jugend- und Auszubildendenvertretungen |
SBV |
Schwerbehindertenvertretungen |
MAV |
Mitarbeiter(-innen)vertretungen |
WA |
Wirtschaftsausschuss |
AR |
Aufsichtsrat |
VL |
Vertrauensleute |
VLL |
Vertrauensleuteleitung |
iAN |
interessierte Arbeitnehmer/-innen |
eFU |
ehrenamtliche Funktionsträger/-innen / Funktionär/-innen |
FB |
Freiberufler/-innen |
In
Zweifelsfällen fragen Sie bitte direkt beim Veranstalter oder im entsprechenden Bildungszentrum nach. Diese können Ihnen auch über die Inhalte der Seminare Auskunft geben und Sie somit beraten, ob eine Teilnahme sinnvoll ist und wie man sie gestalten kann.