Bühnenteaser

  • FAQ:Wer zahlt die Reisekosten?

Soweit Fahrtkosten nicht vom Arbeitgeber oder dritter Seite getragen werden, können ver.di-Mitglieder ihre Fahrtkosten in dem ver.di-Bildungszentrum abrechnen.

ver.di-Mitglieder erhalten unabhängig vom Transportmittel eine Pauschale von 0,20 Euro pro (Strassen-)Entfernungskilometer der einfachen Wegstrecke, höchstens aber 135 Euro. Bei Pkw-Fahrgemeinschaften haben mitgenommene Teilnehmende keinen Anspruch auf Fahrkostenerstattung. Falls von dem Bildungszentrum für An- und Abreise kein Transfer zwischen Bahnhof und Bildungszentrum angeboten wird, werden die entsprechenden Kosten des ÖPNV gegen Beleg erstattet.

Führen die vorangestellten Regelungen wg. geringem Einkommen zu besonderen Härten können nach vorheriger Verständigung mit dem Bildungszentrum die Kosten der Bundesbahn (2.Kl. - günstigste Variante) erstattet werden.

Die Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges zur Seminaranreise geschieht auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.