Hier findest du einige Hinweise rund um die Bildungsangebote deiner ver.di:
Wo finden die Seminare statt?
Der überwiegende Teil der Seminare findet in den ver.di eigenen Bildungszentren statt:
Leider reichen die Kapazitäten unserer Bildungszentren nicht immer aus, daher finden Seminare auch in Tagungshotels, Landgasthöfen oder ähnlichen Einrichtungen, die eine entsprechende Infrastruktur für produktive Seminare bereitstellen, statt. Die Veranstaltungsorte sind jeweils bei den Seminaren angegeben.
Bei Fragen zum Veranstaltungsort, beispielsweise in Bezug auf behindertengerechte Einrichtungen, Kinderbetreuung während des Seminars oder ähnliche Dinge, wende dich bitte auch hier direkt an den Veranstalter des Seminars.
Wer kann teilnehmen?
Grundsätzlich kann erst einmal jede*r Interessierte, egal ob Arbeitnehmer*in, Selbstständige*r, im Ruhestand oder Erwerbslose*r, an den angebotenen Seminaren teilnehmen. Spätestens jedoch bei den Fragen, wer die Kosten übernimmt, und ob man für die Teilnahme vom Betrieb freigestellt wird oder ob man Jahresurlaub nehmen muss, wird es spannend.
Und natürlich sind auch viele Seminare sehr spezifisch, so dass entweder gewisse Kenntnisse vorausgesetzt werden, oder aber bestimmte Funktionen im Betrieb oder in der ehrenamtlichen Tätigkeit notwendig sind, damit eine Teilnahme Sinn macht.
Dazu sind in praktisch allen Seminarausschreibungen und auch in der im ver.di Bildungsportal integrierten Seminar-Datenbank entsprechende Zielgruppen angegeben.
Hier eine Liste der häufigsten Zielgruppen, wobei manche Seminare zusätzlich auch noch spezifischere Dinge - beispielsweise
Branchenkenntnisse - voraussetzen:
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
BR | Betriebsrat |
GBR | Gesamtbetriebsrat |
KBR | Konzernbetriebsrat |
EBR | Europäischer Betriebsrat |
PR | Personalrat |
JAV | Jugend- und Auszubildendenvertretungen |
SBV | Schwerbehindertenvertretungen |
MAV | Mitarbeiter(*innen)vertretungen |
WA | Wirtschaftsausschuss |
AR | Aufsichtsrat |
VL | Vertrauensleute |
VLL | Vertrauensleuteleitung |
iAN | interessierte Arbeitnehmer*innen |
eFU | ehrenamtliche Funktionsträger*innen / Funktionär*innen |
FB | Freiberufler*innen |
In Zweifelsfällen frage bitte direkt beim Veranstalter oder im entsprechenden Bildungszentrum nach. Diese können auch über die Inhalte der Seminare Auskunft geben und gut dazu beraten, ob eine Teilnahme sinnvoll ist und wie man sie gestalten kann.
Die Regelung der Kostenübernahme hängt von der Art des Seminars ab.
Seminare für die gesetzliche Interessenvertretung, also beispielsweise solche nach §37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsratsmitglieder oder §54 Abs. 1 BPersVG für Personalratsmitglieder ebenso wie für JAV, SchwbV und MAV werden komplett inklusive Teilnahmegebühren, Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung vom Arbeitgeber übernommen. Die dabei zu beachtenden Details finden sich in den Freistellungsgrundlagen.
Aufwendungen für Seminare, die in der Seminardatenbank als "Sonderurlaub" oder "Bildungsurlaub" gekennzeichnet sind, sind für ver.di-Mitglieder mit den Mitgliedsbeiträgen abgegolten. Auch hierzu findest du mehr Informationen im Bereich Freistellungsgrundlagen.
Für manche besondere Seminare sowie für solche, die der beruflichen Weiterbildung dienen, ist in einigen Fällen auch ein Unkostenbeitrag des Mitglieds notwendig.
Bitte erfrage auf jeden Fall die entstehenden Kosten in dem Bildungszentrum bzw. beim Veranstalter!
Wer zahlt die Reisekosten?
Soweit Fahrtkosten nicht vom Arbeitgeber oder dritter Seite getragen werden, können ver.di-Mitglieder ihre Fahrtkosten in dem ver.di-Bildungszentrum abrechnen.
ver.di-Mitglieder erhalten unabhängig vom Transportmittel eine Pauschale von 0,20 Euro pro (Strassen-)Entfernungskilometer der einfachen Wegstrecke, höchstens aber 135 Euro. Bei Pkw-Fahrgemeinschaften haben mitgenommene Teilnehmende keinen Anspruch auf Fahrkostenerstattung. Falls von dem Bildungszentrum für An- und Abreise kein Transfer zwischen Bahnhof und Bildungszentrum angeboten wird, werden die entsprechenden Kosten des ÖPNV gegen Beleg erstattet.
Führen die vorangestellten Regelungen wg. geringem Einkommen zu besonderen Härten können nach vorheriger Verständigung mit dem Bildungszentrum die Kosten der Bundesbahn (2.Kl. - günstigste Variante) erstattet werden.
Die Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges zur Seminaranreise geschieht auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.
Wie ist das mit der Freistellung?
Die Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Weiterbildung unter Fortzahlung des Gehalts hat unterschiedliche Regelungsgrundlagen, je nach Bundesland, nach Status der Antragsteller*innen und nach den Inhalten der Weiterbildung. In der Seminar-Datenbank des ver.di Bildungsportals finden sich dazu bei jedem Seminar eine oder mehrere Abkürzungen, die die Möglichkeiten der Freistellung angibt:
Freistellung für Arbeitnehmer*innen
Mit Ausnahme von Bayern und Sachsen hat jedes Bundesland ein eigenes Gesetz zur Bildungsfreistellung. In den beiden genannten Ländern gibt es keine Regelung,
d.h. Arbeitnehmer*innen haben dort keinen allgemein gesetzlich definierten Anspruch auf Freistellung durch Arbeitgeber*innen.
Bildungsurlaub kann nur für Veranstaltungen in Anspruch genommen werden, die als Bildungsveranstaltung anerkannt sind. Diese Anerkennungen werden in der
Regel vom Bildungsträger, ver.di GPB oder ver.di IMK, bei den entsprechenden Landesbehörden beantragt. Teilnehmende einer anerkannten
Bildungsveranstaltung erhalten den Nachweis der Anerkennung zur Weiterleitung an ihre Arbeitgeber*innen mit der Einladung zum Seminar.
Zurzeit gelten in folgenden Bundesländern Bildungsurlaubs- bzw. Bildungszeitgesetze:
Bildungsurlaub beantragen - in der Regel gilt:
Ein Arbeitgeber kann einen Antrag ggf. aufgrund von zwingenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss in der Regel begründet und innerhalb
von zwei Wochen nach Beantragung erfolgen. Ablehnungsgründe sollten immer schriftlich vorliegen. Betriebsräte können bei einer Ablehnung
vermittelnd eingreifen.
Besteht eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, können deren Mitglieder sich bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen lassen.
Freistellungen für Arbeitnehmervertreter*innen
§ 37 Betriebsverfassungsgesetz
§ 37.7 regelt:
Jedes Mitglied des Betriebsrats hat während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei
Wochen zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung
mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt sind.
§ 54 Bundespersonalvertretungsgesetz
§ 54.2 regelt:
Jedes Mitglied des Personalrats hat während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der
Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts für insgesamt drei Wochen zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der
Bundeszentrale für politische Bildung als geeignet anerkannt sind.
Freistellung organisieren für Betriebsräte nach § 37.7
Freistellung organisieren für Personalräte nach § 54.2
Freistellung für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes
Nach § 9 (2) Sonderurlaub für Aus- oder Fortbildung (SurlV) haben Beamte*innen sowie Angestellte und Arbeiter*innen im Bereich des öffentlichen Dienstes und der Post- und Telekommunikationsunternehmen, die einen entsprechen¬den Verweis in ihren tarifvertraglichen Regelungen haben, Anspruch auf Freistellung bei Bildungsveranstaltungen, die von der Bundeszentrale für politische Bildung entsprechend dem § 7 der SUrlV als geeignet anerkannt worden sind.
Freistellungen für Erwerbslose
Die Möglichkeiten zur Freistellung für Erwerbslose richten sich nach der Erreichbarkeitsanordnung (EAO – § 3 Abs. 2 Nr. 2) der Bundesagentur für Arbeit sowie den zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen des SGB II und des SGB III. Auf Basis dieser Vorschriften ist eine einvernehmliche Klärung mit dem/der Arbeitsvermittler*in bzw. dem/der Ansprechpartner*in im Jobcenter oder vergleichbar zuständigen Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit herzustellen.
Wie melde ich mich an?
Wenn du ein Seminar ausgesucht hast, findest du in der rechten Spalte direkt unter der Seminarnummer den Schalter "Anmelden". Hierüber kommst du zum Online-Formular für die Anmeldung.
Nach Eingang der Anmeldung erhältst du eine Anmeldebestätigung. Die Einladungen zum Seminar bzw. die möglicherweise notwendigen Absagen werden frühzeitig vor Seminarbeginn versandt.
Spätestens nach Erhalt der Einladung solltest du dich unverzüglich um die Beurlaubung bzw. um die Freistellung bemühen. Bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber wird dir dein zuständiger ver.di Bezirk bzw. die jeweiligen Veranstalter*innen gerne behilflich sein.
Seminarabsage / Ausfallkosten müssen umgehend und schriftlich erfolgen. Hinweise zu den Regelungen und Ausfallkosten sind den Anmeldbestätigungen zu entnehmen.