Jede Sitzung/Verhandlung des Personalrates muss protokolliert werden. Das Protokoll dient als Arbeitsgrundlage und der Ergebnissicherung der Mitarbeitervertretung und als Nachweis für die ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung (z. B. bei gerichtlichen Auseinandersetzungen) des Personalrates
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Bestellung und Funktion der/des Schriftführers_in
- Sitzungsniederschrift
- Begriff, Zweck, Arten und Bestandteile der verschiedenen Schriftstücke
- Mindestanforderungen an eine Sitzungsniederschrift, Einsatz von Checklisten
- Gesetzliche Anforderungen an die Sitzungsniederschrift
- Inhaltliche Richtigkeit, Umgang mit Einwänden
- Einsichtnahme und Aufbewahrung
- Rechtsfolgen bei Unterlassung
- Aktuelle Rechtsprechung
Verweise zu diesem Seminar: