Bühnenteaser

  • Seminare:Geschäftsführung des Betriebsrates Aufgaben von Vorsitzenden bzw. Stellvertreter/innen

Nach § 27 (2) BetrVG führt der Betriebsausschuss die laufenden Geschäfte des Betriebsrates. Bei Betriebsräten mit weniger als neun Mitgliedern können nach § 27 (3) BetrVG die laufenden Geschäfte auf den/die Betriebsratsvorsitzende/n oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen werden.

Deshalb richtet sich dieses Seminar insbesondere an Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende Betriebsrats- vorsitzende und freigestellte Betriebsratsmitglieder.

Was sind Ihre speziellen Aufgaben nach dem BetrVG, wie können Sie die Ihnen übertragenen laufenden Geschäfte ordnungsgemäß erfüllen?

Inhalte:

  • Aufgaben von Vorsitzenden bzw. Stellvertreter/innen
  • Einholung von Auskünften und Unterlagen
  • Entgegennahme von Anträgen und Beschwerden
  • Entgegennahme von Erklärungen des Arbeitgebers
  • Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Betriebsratssitzungen
  • Ordnungsgemäße Betriebsratsbeschlüsse
  • Protokollierung
  • Vertretung des BR im Rahmen seiner Beschlüsse
  • Abgabe von Erklärungen
  • Einhaltung von Fristen
  • Führung des Schriftwechsels
  • Einblicksrecht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten
  • Leitung von Betriebsversammlungen
  • Durchführung von Sprechstunden
  • Leitung von Ausschüssen des Betriebsrates


Verweise zu diesem Seminar:
Das Seminar hat bereits stattgefunden