Nach § 27 (2) BetrVG führt der Betriebsausschuss die laufenden Geschäfte des Betriebsrates. Bei Betriebsräten mit weniger als neun Mitgliedern können nach § 27 (3) BetrVG die laufenden Geschäfte auf den/die Betriebsratsvorsitzende/n oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen werden.
Deshalb richtet sich dieses Seminar insbesondere an Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende Betriebsrats- vorsitzende und freigestellte Betriebsratsmitglieder.
Was sind Ihre speziellen Aufgaben nach dem BetrVG, wie können Sie die Ihnen übertragenen laufenden Geschäfte ordnungsgemäß erfüllen?
Inhalte:
- Aufgaben von Vorsitzenden bzw. Stellvertreter/innen
- Einholung von Auskünften und Unterlagen
- Entgegennahme von Anträgen und Beschwerden
- Entgegennahme von Erklärungen des Arbeitgebers
- Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Betriebsratssitzungen
- Ordnungsgemäße Betriebsratsbeschlüsse
- Protokollierung
- Vertretung des BR im Rahmen seiner Beschlüsse
- Abgabe von Erklärungen
- Einhaltung von Fristen
- Führung des Schriftwechsels
- Einblicksrecht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten
- Leitung von Betriebsversammlungen
- Durchführung von Sprechstunden
- Leitung von Ausschüssen des Betriebsrates
Verweise zu diesem Seminar: