In fast jedem Betrieb gibt es störende Geräusche, beispielsweise die Telefongespräche der Kolleginnen/Kollegen im Großraumbüro oder die Musikbeschallung im Supermarkt. Sobald diese Geräusche die Kommunikation hindern, die Konzentrationsfähigkeit der Beschäftigten beeinträchtigen und als störend empfunden werden, weil sie Stressreaktionen auslösen, handelt es sich um Lärm. Da Lärm Leistungsfähigkeit und Gesundheit gefährden kann, sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Die Arbeitsstättenregel "Lärm" beschreibt praxistauglich sehr konkrete Anforderungen und Lösungsmaßnahmen. Damit werden die Schutzziele der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert - auf der Basis von gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen.
Unser Tagesseminar informiert über die Anforderungen der Arbeitsstättenregel (ASR) „Lärm“ an die Arbeitsplatzgestaltung zur Vermeidung von Lärm-Stress und zeigt die Mitwirkungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei der betrieblichen Umsetzung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Lärm am Arbeitsplatz, Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten
- Einordnung der Technischen Regel ASR A3.7 in das System des Arbeitsschutzes
- Ziele, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen der ASR A3.7
- Beurteilung von Gefährdungen durch Lärm beim Einrichten, Betreiben und Neugestalten von Arbeitsstätten
- Gefährdungsbeurteilung als Instrument zur Feststellung von Maßnahmen zum Lärmschutz
- Lärmschutz-Maßnahmen, Schutz der Gesundheit der Beschäftigten
- Aufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung