Arbeit ist gesundheitserhaltend zu gestalten. Gefährdungen sind durch den Arbeitgeber zu ermitteln und präventiv zu bekämpfen bzw. weitestgehend zu minimieren. Das sind die Grundgedanken des Arbeitsschutzgesetzes (§§ 4, 5 ArbSchG).
Was sind typische Gefährdungen im Fahrdienst? Wie werden sie ermittelt und beurteilt? Welche Gegenmaßnahmen sind geeignet? Welche Möglichkeiten im Umgang mit den Folgen (z.B. Fahrdienstuntauglichkeit) gibt es? In diesem Seminar werden Ihnen Kenntnisse vermittelt, die Sie für Ihre Aufgaben, Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied der gesetzlichen Interessenvertretung benötigen.
Dabei stehen die Gefährdungsermittlung und -beurteilung von Fahrerarbeitsplätzen im öffentlichen Personennahverkehr im Mittelpunkt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an Gefährdungsermittlung und -beurteilung
- Praktische Ermittlung und Beurteilung von typischen Gefährdungen im Fahrdienst
- Prävention und Maßnahmen bei Fahrdienstuntauglichkeit
- Überblick: Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM
- Prävention und Maßnahmen bei Konfliktsituationen
- Prävention und Maßnahmen bei Gesundheitsgefährdung durch Ansteckung
- Aufgaben, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung