Arbeit ist gesundheitserhaltend zu gestalten, Gefährdungen sind durch den Arbeitgeber zu ermitteln und präventiv zu bekämpfen bzw. weitestgehend zu minimieren. Das sind die Grundgedanken des Arbeitsschutzgesetzes (§§ 4, 5 ArbSchG).
Hierbei sind Fragen der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, Arbeitsabläufen und des Umgangs mit Gefahrstoffen in Werkstätten von zentraler Bedeutung. In diesem Seminar lernen Sie die Aufgaben, Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung kennen.
Im Mittelpunkt stehen die Gefährdungsermittlung und -beurteilung von Arbeitsplätzen in Werkstätten des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an Gefährdungsermittlung und -beurteilung
- Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen in Werkstätten
- Welche Maßnahmen leiten sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab?
- Unfallursachenanalysen aus dem Bereich Werkstätten (5M-Methode)
- Aufgaben, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung