Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und dem Ausbildungsstand sowie den physischen und psychischen Kräften der Auszubilden-den entsprechen.
Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gesundheitsprävention. Diese bilden den Rahmen für eine gesundheitsgerechte Ausbildung, lassen aber viel Gestaltungsspielraum für betriebliche Lösungen unter Mitwirkung der . Interessenvertretungen.
Das Seminar vermittelt die Rahmenbedingungen und konkreten Ausgestaltungsmöglichkeiten für Gesundheitsschutz in der Ausbildung mit besonderem Fokus auf die pandemiebedingte Veränderungen in der Ausbildung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Rechtsnormen für eine sichere und gesunde Ausbildung
- Grundsatz: Verhältnis- vor Verhaltensprävention in der Ausbildung
- Besondere Aufsichtspflichten der/des Ausbildenden, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden
- Überblick: Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Ausbildung (z. B. spezielle Gefährdungsbeurteilungen, Gefährdungsanzeige)
- Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen und Belastungen von Auszubildenden und Ausbilder*innen
- Überblick: Tarifvertragliche Regelungen zu Entlastung und Gesundheitsschutz von Auszubildenden
- Ziele, Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen
- Möglichkeiten der Einbeziehung von Auszubildenden