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  • Seminare:Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD-VKA

Am 1.1.2017 tritt nach mehrjähriger Verhandlung die Entgeltordnung TVöD für den Geltungsbereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) in Kraft. Damit endet die seit 2005 mit dem Abschluss des TVöD bestehende Ungleichzeitigkeit zwischen neuem Tarifvertrag und altem Eingruppierungsrecht mit zwischenzeitlichen Übergangsregelungen.

Die Entgeltordnung entspricht in Systematik, Vorgehensweise und Begrifflichkeiten in weiten Teilen den alten BAT-Regelungen, allerdings aktualisiert und mit neuen, für Beschäftigte relevanten Vorschriften.

Die gesetzliche Interessenvertretung hat u.a. die Aufgabe, die ordnungsgemäße Anwendung tarifvertraglicher Regelungen zu überprüfen und auf ihre Einhaltung zu achten. Beschäftigte könnten aktuell aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung falsch eingruppiert sein und können bis spätestens Ende 2017 individuell Anträge auf Höhergruppierung stellen. Da die Arbeitgeber rechtlich keine Verpflichtung haben, darauf hinzuweisen, obliegt es häufig der Interessenvertretung, die Beschäftigten zu informieren und zu beraten. Dafür werden Wissen und Handwerkszeug benötigt.

Das Seminar vermittelt die Fähigkeit, Überleitungen verstehen und nachvollziehen zu können. Es bietet einen Überblick über den Aufbau der neuen Entgeltordnung und benennt Besonderheiten.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Darstellung der Regelungen zur Überleitung in die EntgO
  • Struktur der EntgO VKA (Aufbau, Teile der EntgO)
  • Grundsätze der Eingruppierung und Sonderregelungen aus dem Tarifvertrag Überleitung
  • Voraussetzungen und Prüfung einer Höhergruppierung aufgrund des Inkrafttretens der EntgO
  • Aufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung


Für Krankenhäuser, Psychiatrien, Altenpflegeeinrichtungen, Rettungsdienste und Sparkassen werden Spezialseminare angeboten.
Das Seminar hat bereits stattgefunden