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  • Seminare:Zugehörige - ein zukunftsweisender Begriff im Sozial- und Tarifrecht

Die traditionelle Ehe oder eingetragene Partnerschaft gilt längst nicht mehr als alleiniges Lebensmodell für ein gemeinsames Leben. Im
Gegensatz zum Begriff der Angehörigen, die traditionell als sich umeinander Kümmernde angesehen werden und deshalb auch gesetzliche
Privilegien für sich in Anspruch nehmen können, ist der Begriff Zughörige weiter gefasst und wurde bisher in unserer Gesetzgebung nicht berücksichtigt. Zughörige in diesem Zusammenhang sind Menschen,
die sich einander verbunden fühlen, füreinander sorgen, ihr Leben
miteinander teilen und Verantwortung füreinander übernehmen.
Politische Parteien, staatliche Institutionen oder Gewerkschaften
bestärken die Menschen in ihrem Recht, sich die Lebensweise in ihrer
Vielfalt nicht mehr reglementieren zu lassen. Trotzdem fehlen für
Lebensentwürfe, die nicht der allgemeinen Norm der Gesellschaft entsprechen, Regelungen, die den Privilegien einer „gesetzlichen Partnerschaft“ entsprechen, denn Zugehörigkeit auf Grundlage eines tiefen miteinander verbunden und zugehörig sein findet in unseren
Gesetzen und Tarifen keinerlei Berücksichtigung.
In diesem Seminar wollen wir die Ungleichheit in den Sozialgesetzen
beleuchten, uns mit den unterschiedlichen Regelungen in Tarifverträgen
beschäftigen und Forderungen zur Veränderung erarbeiten.
Das Seminar hat bereits stattgefunden