Bühnenteaser

  • Seminare:Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1

Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für die gesetzliche Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Dabei stellen geänderte Gesetze sowie die aktuelle Rechtsprechung neue Anforderungen und erfordern ein größeres Verantwortungsbewusstsein. So etwa das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), der Corporate-Governance-Kodex und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG).

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten - Grundsätze
  • Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz
  • Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
  • Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung
  • Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen
  • Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft
  • Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen
Das Seminar hat bereits stattgefunden