Bühnenteaser

  • Seminare:Das erfolgreiche Monatsgespräch

Im Betriebsverfassungsgesetz, in einigen Personalvertretungsgesetzen und vergleichbaren Regelungen anderer Bereiche ist vorgesehen, dass die Interessenvertretung und der Arbeitgeber/Dienstherr mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen.

Das Monatsgespräch dient der Beratung, der gegenseitigen Information, dem Austausch von Vorschlägen sowie Verhandlungen.

Neben den rechtlichen Kenntnissen ist für die Gremienmitglieder das Know-how über eine zielorientierte und erfolgreiche Gesprächsführung von zentraler Bedeutung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Die rechtlichen Grundlagen des Monatsgesprächs
  • Rechtsfolgen aus § 74 Abs. 1 BetrVG, § 66 Abs. 1 BPersVG bzw. analog LPersVG
  • Auswahl der Themen für das Monatsgespräch
  • Einlassungs-, Erörterungs- und Informationspflichten
  • Teilnahme Externer
  • Grundlagen der Gesprächsführung
  • Protokollierung der Gesprächsinhalte
  • Umgang mit den Ergebnissen aus dem Monatsgespräch
Das Seminar hat bereits stattgefunden