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  • Seminare:Es geht auch anders: Betriebe/Dienststellen ohne Diskriminierung
    Grundlagenseminar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Der Kern des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist die Verankerung eines umfassenden Diskriminierungsverbots im Arbeitsrecht. Dadurch sollen Benachteiligungen und Belästigungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Identität, einer Behinderung sowie der sozialen Herkunft verhindert werden.

Den benachteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern räumt es unter anderem das Recht ein, sich bei den zuständigen Stellen zu beschweren. Dazu gehört auch die gesetzliche Interessenvertretung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Grundlagen des AGG (Umsetzung der EU-Richtlinien)
  • Ziele und Anwendungsbereich
  • Formen der Diskriminierung
  • Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (Verbot der Benachteiligung, Pflichten des Arbeitgebers, Rechte der Beschäftigten, Rechte und Pflichten der Interessenvertretung und der Tarifvertragsparteien)
  • Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
  • Rechtsschutz
  • Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
  • Antidiskriminierungsstelle
Das Seminar hat bereits stattgefunden