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  • Seminare:Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung - Bedeutung für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung (intensiv)

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist 2016 durch das EU-Parlament beschlossen worden und in Kraft getreten. Die Verordnung ist für die Mitgliedstaaten verbindlich und gilt ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar, d.h. bis dahin sollten die betrieblichen Anpassungsprozesse zur EU-DSGVO abgeschlossen sein.

Die EU-DSGVO regelt u.a. die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen innerhalb der Europäischen Union. Mit ihrem Inkrafttreten ersetzt sie künftig das Bundesdatenschutzgesetz in weiten Teilen bzw. dieses gilt nur noch dort, wo die EU-DSGVO dies durch Öffnungsklauseln zulässt.

Die Änderungen wirken sich auf die Rechte der Beschäftigten zum Datenschutz und somit auch erheblich auf die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung aus. Was bedeutet das nun für deren Arbeit?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Auswirkungen der EU-DSGVO auf nationale Regelungen (Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz usw.) und auf kollektivrechtliche Regelungen (z.B. Tarifverträge)
  • Ziele, Grundsätze und Anwendungsbereiche der EU-DSGVO
  • Überblick: Regelungsinhalte der EU-DSGVO, Begriffsklärungen (z.B. personenbezogene Daten, Datensparsamkeit, Datensicherheit, Privacy by Design, Privacy by Default, Datenschutz-Folgeabschätzung usw.)
  • Pflichten des Arbeitgebers beim Arbeitnehmerdatenschutz, Anforderungen der EU-DSGVO an die betrieblichen Regelungen
  • Umfang der Überprüfung von bisherigen datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen und bestehenden Betriebs-/Dienstvereinbarungen
  • Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
  • Erarbeiten einer Mustervereinbarung zum Datenschutz unter Beachtung der Anforderungen aus der EU-DSGVO sowie dem novellierten Bundesdatenschutzgesetz
Das Seminar hat bereits stattgefunden