Bühnenteaser

  • Seminare:Betriebe ohne Tarifbindung
    Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Viele Betriebe fallen nicht unter den Anwendungsbereich eines Tarifvertrags, etwa weil der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist. Was heißt das für die Beschäftigten und die Arbeit des Betriebsrats? Welche rechtlichen Normen zur Arbeitszeit, zur Entgeltgestaltung oder zum Urlaub kommen zur Anwendung? Welche Möglichkeiten und Rechte zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen hat der Betriebsrat, und wie kann er diese durchsetzen? Können tarifvertragliche Regelungen auch über den Arbeitsvertrag oder über Betriebsvereinbarungen gelten?

Im Seminar werden die rechtlichen Voraussetzungen der Anwendung von Tarifverträgen bei Arbeitgebern ohne Tarifbindung oder bei Verbandsaustritt erläutert. Die Beteiligungsrechte, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur Schaffung von fairen Arbeitsbedingungen (zum Beispiel durch Betriebsvereinbarungen) werden dargestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Unterschiede zwischen Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen bezüglich Geltung und Inhalt
  • Besonderheiten und Folgen bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers - Unterschied zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben
  • Möglichkeit der Geltung von Tarifverträgen über arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln oder über Betriebsvereinbarungen
  • Umfang und Reichweite der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte in nicht tarifgebundenen Betrieben (z.B. bei der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten)
  • Regelungsabreden und Betriebsvereinbarungen als Gestaltungsinstrumente für das Arbeitsentgelt sowie für faire Arbeitsbedingungen
  • Durchsetzbarkeit der Rechte des Betriebsrats in Betrieben ohne Tarifbindung
Das Seminar hat bereits stattgefunden