Bühnenteaser

  • Seminare:Teilzeit- und Befristungsgesetz
    Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte

Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Gleichzeitig gibt es Strategien der Arbeitgeber, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse, da die Beschäftigten von dem Verdienst allein nicht leben können. Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge verstärkt befristet abgeschlossen.

Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar ausführlich dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhindern.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und Tarifverträgen (beispielhaft)
  • Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung
  • Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen (EuGH und Arbeitsgerichte)
  • Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Das Seminar hat bereits stattgefunden