Die Überwachung, Beteiligung und Mitbestimmung im Arbeitsschutz gehört zu den grundlegenden gesetzlichen Aufgaben betrieblicher Interessenvertretungen. Die hohe Relevanz des Arbeitsschutzes zeigt sich schon daran, dass das BAG schon 1986 eine Einführung in den Arbeitsschutz als Grundlagenseminar auf das jedes Gremiumsmitglied Anspruch hat anerkannt hat.
In dem Seminar werden die grundlegenden rechtlichen Parameter des Arbeitsschutzes bezogen auf die gesetzlichen Aufgaben dargestellt. Das Besondere des Seminares liegt in der Möglichkeit im Rahmen des Seminares praktische Lösungsansätze für die betriebliche Realität der Seminarteilnehmer zu erarbeiten.
Das Seminar wird durchgeführt von zwei Experten des Arbeitsschutzes Rechtsanwalt Dr. Ulrich Faber (Mitherausgeber des Kommentar Arbeitsschutzrecht im Nomos Verlag und Rechtsanwalt Detlev Nitsche. Autor im Basiskommentar Arbeitsschutzrecht im Nomos Verlag
Rechtsgrundlage: Als Grundlagenseminar erforderlich für jedes Gremiumsmitglied (BAG 15.05.1986 - Aktenzeichen 6 ABR 74/83)
Referenten:
Detlev Nitsche, Rechtsanwalt, Berlin
Experte für die Personalratsarbeit in den Jobcentern
Mitautor des Kommentars zum Arbeitsschutzgesetz
Autor für die Zeitschrift Der Personalrat
Dr. Ulrich Faber, Rechtsanwalt, Bochum
Herausgeber des Kommentars zum Arbeitsschutzgesetz,
Mitautor des Kommentars zum SGB IX,
Autor und Mitherausgeber des Kommentars zum Arbeitsschutzrecht
und Sozialgesetzbuch IX
Verweise zu diesem Seminar:
Hinweis
Bitte beachten Sie: In der Teilnahmegebühr sind keine Übernachtungs- und Verpflegungskosten (Frühstück, Mittag- und Abendessen enthalten. Gerne sind wir Ihnen bei der Buchung eines Hotelzimmers behilflich. Diese Kosten müssen direkt mit dem Hotel beglichen werden.