Bühnenteaser

  • Seminare:Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
    Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Arbeitnehmer/-innen können gemäß BetrAVG unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile ihres Entgelts durch Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber muss dem entsprechen und mit den Beschäftigten u.a. die Art und Weise der betrieblichen Altersversorgung vereinbaren.

Der Betriebsrat hat bei der Einführung und Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung ein Mitbestimmungsrecht. Um es im Sinne und zum Nutzen der Beschäftigten ausüben und betriebliche Regelungen aushandeln zu können, vermittelt das Seminar die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Es werden Handlungstipps gegeben und beispielhaft eine Musterversorgungsordnung vorgestellt sowie aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung erläutert.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtsgrundlagen und Systematik der betrieblichen Altersversorgung
  • Bedeutung, Nutzen und Risiken der betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten
  • Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung nach dem BetrAVG und zum Kapitalerhalt
  • Regelungsformen der betrieblichen Altersversorgung (z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, einzelvertragliche Regelung)
  • Finanzierungsformen (Arbeitgeberfinanzierung, Entgeltumwandlungsansprüche) und Leistungsformen
  • Folgen von Arbeitgeber-/Betriebswechsel für die betriebliche Altersversorgung
  • Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers
  • Mitbestimmung, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Das Seminar hat bereits stattgefunden