Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für die gesetzliche Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Dabei stellen Gesetze sowie die aktuelle Rechtsprechung hohe Anforderungen - so etwa das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), der Corporate-Governance-Kodex und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten - Grundsätze
- Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz
- Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
- Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung
- Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen
- Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft
- Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen