Bühnenteaser

  • Seminare:Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1

Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für die gesetzliche Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Dabei stellen Gesetze sowie die aktuelle Rechtsprechung hohe Anforderungen - so etwa das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), der Corporate-Governance-Kodex und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG).

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten - Grundsätze
  • Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz
  • Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
  • Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung
  • Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen
  • Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft
  • Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen
Das Seminar hat bereits stattgefunden