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  • Seminare:Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen zum Teilzeit- und Befristungsgesetz

Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Gleichzeitig gibt es Strategien der Arbeitgeber, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse, da die Beschäftigten von dem Verdienst allein nicht leben können. Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge verstärkt befristet abgeschlossen.

Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar ausführlich dargestellt. Erläutert werden aber auch aktuelle Entwicklungen und die Rechtsprechung sowie Strategien und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhindern.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtsgrundlagen von Teilzeitarbeit und Befristung (Gesetz und beispielhafte Tarifverträge)
  • Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung
  • Überblick: Teilzeitbeschäftigung nach §§ 8 ff. TzBfG, Anspruch auf Brückenteilzeit nach § 9a TZBfG
  • Befristete Arbeitsverträge mit sachlichem Grund gem. § 14 Abs. 1 TzBfG
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Teilzeitarbeit und Befristung (EuGH und Arbeitsgerichte)
  • Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
  • Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen
Das Seminar hat bereits stattgefunden