Bühnenteaser

  • Seminare:TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht - aktive Mitbestimmung durchsetzen

Die Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Eingruppierung nach den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst dient u.a. der Kontrolle einer tarifkonformen Eingruppierung der Beschäftigten.

Die Interessenvertretung hat im Rahmen der Ausübung ihrer Beteiligungsrechte die Aufgabe, zu überprüfen, ob der Arbeitgeber tarifkonform eingruppiert hat. Ist dies nicht der Fall, kann die gesetzliche Interessenvertretung die Zustimmung verweigern.

Das Seminar ruft die wesentlichen tarif- und beteiligungsrechtlichen Grundlagen in Erinnerung und stellt den Ablauf des Beteiligungsverfahrens und die Möglichkeiten der Durchsetzung einer tarifkonformer Eingruppierung vor. Anhand von Beispielen aus der Praxis wird das Verfassen von Zustimmungsverweigerungen geübt.

Das Seminar hat bereits stattgefunden