Bühnenteaser

  • Seminare:TV-BA-Aufbau: Eingruppierungsrecht BA 1 – Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TV-BA

Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 14ff TV-BA und ihrer Anlage 1 mit den Tätigkeits- und Kompetenzprofilen (TuK). Als Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des TV-BA, Anlage 1 sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Gehaltstabelle TV-BA. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Personalrats erläutert.
Das Seminar hat bereits stattgefunden