Bühnenteaser

  • Seminare:Der Ausschuss für wirtschaftliche Angelegenheiten auf Konzernebene
    Aufgaben des Konzernbetriebsrats bei wirtschaftlichen Angelegenheiten

Das BetrVG räumt dem Wirtschaftsausschuss auf Unternehmensebene einen weitgehenden Informationsanspruch ein. Für Konzerne ist die Errichtung eines Wirtschaftsausschusses nicht vorgesehen, aber gerade auf der Konzernebene werden in erheblichem Umfang Entscheidungen über wirtschaftliche Angelegenheiten getroffen.

Informationen über die wirtschaftliche Situation und die Entwicklung der Konzernholding, der Mutter-, Tochter-, Schwester- oder Servicegesellschaften sind notwendig, um die aktuelle Lage einschätzen zu können. Für den KBR wäre deshalb die Errichtung eines Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten sinnvoll.

Im Seminar wird erarbeitet, ob und wie ein Ausschuss für wirtschaftliche Angelegenheiten auf KBR-Ebene gebildet werden kann, welche Aufgaben dieser hat, welche Informationen über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Konzerns notwendig sind und wie eine Abstimmung mit den Betriebs- und Gesamtbetriebsräten sowie den Wirtschaftausschüssen auf Unternehmensebene erfolgen kann.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Überblick: Rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten der Errichtung eines Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten
  • Formen der Bestellung und Zusammensetzung sowie Aufgaben eines solchen Ausschusses
  • Umfang der Informationsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten des Konzerns
  • Besonderheiten bei Konzernabschlüssen nach den “International Financial Reporting Standards” (IFRS) und dem “International Accounting Standards Board” (IASB)
  • Strategischer Umgang mit den Erkenntnissen über die wirtschaftliche Situation und die künftige Entwicklung des Konzerns
  • Informationsaustausch mit anderen Betriebsratsgremien auf Unternehmens- und europäischer Ebene
Das Seminar hat bereits stattgefunden