11.03.-15.03.2024 | Bildungszentrale der ver.di Jugend (Naumburg)
Konflikt - lass krachen
NA0324031104 Verfügbar
Aber ordentlich, oder? Konflikte haben mehrere Seiten und mit diesen wollen wir uns in diesem Seminar beschäftigen. Was ist ein Konflikt, wie entsteht er überhaupt und wie kann ich / können wir ihn ggf. lösen?
Erlebt ein praxisbezogenes Seminar, in dem Techniken aus dem Bereich des Konfliktmanagements gelernt und angewendet
Hiermit melde ich mich
verbindlich an für das Seminar
Nr. NA0324031104
Konflikt - lass krachen vom 11.03. bis 15.03.2024
Kosten:
Für ver.di-Mitglieder: Kostenlos. Für Nichtmitglieder: Seminargebühr inkl. Tagungspauschale und Unterkunft beträgt 425,00 EUR (inkl. MwSt.)
Veranstaltungsort:
Bildungszentrale der ver.di Jugend (Naumburg)
Unter den Linden 30
34311 Naumburg
Telefon (05625) 9997-11
https://biz-naumburg.verdi.de/
Veranstalter:
ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Paula-Thiede Ufer 10
10179 Berlin
E-Mail: bildung@verdi-gpb.de
Die Seminare, die mit IMK gekennzeichnet sind, werden vom Institut für Bildung, Medien und Kunst (IMK) in NRW organisiert und durchgeführt.
Zielgruppen:
Freistellungsgrundlage:
- SUi§ 9 Satz 2 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamt*innen und Richter*innen (SU): Nach dieser Regelung haben Beamte*innen sowie Arbeitnehmer*innen im Bereich des öffentlichen Dienstes und der Post- und Telekomunternehmen, die einen entsprechenden Verweis in ihren tarifvertraglichen Regelungen haben, Anspruch auf Freistellung bei Bildungsveranstaltungen, die von der Bundeszentrale für politische Bildung entsprechend dem § 7 der SUrlV als geeignet anerkannt worden sind. Die Dienststelle entscheidet über die Freistellung. Für Landesbehörden und Kommunen existieren durch die Ländergesetzgebung Unterschiede beim zeitlichen Anspruch.
- BUiBildungsurlaubsgesetze/ Bildungszeitgesetze der Länder (BU): Freistellung nach den Bildungsurlaubs- bzw. Bildungszeitgesetzen der Länder.
Bildung und die entsprechende Gesetzgebung ist den Ländern unterstellt, demzufolge gibt es regionale Unterschiede. Zurzeit gelten in folgenden Bundesländern Bildungsurlaubsgesetze: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Weitere Hinweise zum Bildungsurlaub findest du unter www.bildungsurlaub.de sowie auf www.bildungsurlauber.de.
Nach den jeweils geltenden Ländergesetzen haben alle Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit unter Fortzahlung der Bezüge durch den Arbeitgeber. Bildungsurlaub/ Bildungszeit kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bildungsveranstaltung durch die entsprechenden Landesbehörden anerkannt ist. Die Anträge auf Anerkennung für die Veranstaltungen dieses Programms werden vom Veranstalter gestellt. Bestätigungen der Anerkennung können bei den jeweiligen Veranstaltern bzw. Bildungszentren angefordert werden.
Bildungsurlaub/ Bildungszeit beantragen
In der Regel gilt:
Anmeldung: Aus dem Bildungsprogramm das "richtige" Seminar aussuchen und ein Anmeldeformular absenden.
Arbeitgeber benachrichtigen: Der Veranstalter sendet den Teilnehmer*innen auf Anfrage ein Formblatt "Mitteilung an den Arbeitgeber" zu, aus dem Datum, Ort, Thema und die Anerkennung der Veranstaltung nach dem Bildungsurlaubsgesetz/ Bildungszeitgesetz hervorgehen. Dieses Formblatt ist von den Teilnehmer*innen zu unterschreiben und in der Regel sechs-acht Wochen vor Seminarbeginn als Antrag beim Arbeitgeber einzureichen (Achtung: In BaWü gilt eine Frist von neun Wochen).
Der Arbeitgeber hat bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn abzulehnen, sonst gilt die Freistellung als bewilligt. Das Begehren nach Bildungsurlaub/ -zeit darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, d.h. wenn durch die Abwesenheit der Arbeitnehmer*innen ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf nicht mehr möglich ist. Erhebt der Arbeitgeber jedoch Einspruch, muss man sich die Ablehnungsgründe unbedingt schriftlich geben lassen und sofort den Betriebsrat informieren.
Anmeldung:
Nicht mehr möglich.