02.04.-04.04.2025 | Seminar 25/22/161
Betriebliches Eingliederungsmanagement und die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
25/22/161 Verfügbar
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gewinnt in den Betrieben und Dienststellen immer mehr an Bedeutung. Geregelt ist die Einführung nach dem § 167 Abs. 2 SGB IX.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist nur ein Teil des großen Themas Gesundheitsförderung in Betrieben und Dienststellen und somit eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe und Verpflichtung der Betriebs- und Personalratsmitglieder sowie der Schwerbehindertenvertretungen. In diesem Seminar geben wir Ihnen eine Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement und einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Chance oder Bedrohung
- BEM in Abgrenzung zu Krankenrückkehr- bzw. Fehlzeitengespräche
- BEM-Verfahren und Anforderungen an die Gesprächsführung
- Rechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung (z. B. bei krankheitsbedingten Kündigungen)
- Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- Hinzuziehung von Sachverständigen (z. B. Integrationsamt, Suchtberatung, Gleichstellungsstelle)
- Datenschutz und Schweigepflicht (z. B. Umgang mit Krankendaten)
- Aktuelle Rechtsprechung