12.03.-14.03.2025 | Seminar 25/22/121

Die Betriebsversammlung
Vier pro Jahr ein Muss?!

25/22/121     Verfügbar


Nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind vier Betriebsversammlungen im Jahr ein Muss. Doch eine Betriebsversammlung vor leeren Stühlen ist wenig erstrebenswert. Deshalb werden in vielen Betrieben die Versammlungen auf die vermeintlich ausreichende Anzahl gekürzt. Auch laufen in den meisten Betrieben die Betriebsversammlungen als "Frontalveranstaltungen" nach dem stets gleichen Muster ab. Oft genug "spielt" dabei der/die Betriebsratsvorsitzende den/die Alleinunterhalter*in.
Doch es geht auch anders. Eine gute Betriebsversammlung beginnt schon mit einer attraktiven Einladung. Auch der Ablauf muss nicht nach dem Motto "das haben wir schon immer so gemacht", nach starren Regeln, organisiert sein. Warum einen Vortrag nicht einmal durch ein Interview oder durch eine Podiumsdiskussion ersetzen? Neben dem/der Vorsitzenden sollten auch die anderen Betriebsratsmitglieder ins Rampenlicht rücken. Außerdem wünschen sich viele Gremien, dass die Belegschaft nicht passiv bleibt und ihre Fragen schon vor Ende der Veranstaltung stellt. Das Seminar zeigt, welche Möglichkeiten es gibt, Neues auszuprobieren und die Betriebsversammlung zu einem lebendigen Diskussionsforum zu machen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

- Rechtliche Grundlagen
- Anzahl, Form und Zeitpunkt
- Tagesordnung und Einladung
- Tätigkeitsbericht
- Versammlungsleitung und Protokollführung
- Praktische Anleitungen zur Planung und Durchführung von Betriebsversammlungen
- Aktuelle Rechtsprechung