15.01.2025 | Online-Seminar

Betriebsratsamt 2.0
Die neuen Regelungen der Betriebsratsvergütung und vieles mehr

25/24/147     Fällt aus (Online)


Betriebsratsmitglieder sollen wegen der Ausübung ihres Ehrenamtes weder benachteiligt noch begünstigt werden. Dies gilt auch für die Vergütung und die berufliche Weiterentwicklung. Doch immer wieder kommt es in diesem Punkt innerbetrieblich zu Schwierigkeiten zwischen dem Betriebsratsgremium und dem Arbeitgeber. Diesbezüglich hat der Gesetzgeber den § 37 BetrVG in Verbindung mit § 78 BetrVG ergänzt.
In diesem Seminar geht es um die gesetzlichen Neuerungen zur Betriebsratsvergütung, aber auch um die anderen Rahmenbedingungen, auf die Betriebsratsgremien im Interesse ihrer Mitglieder achten sollten, von A wie Arbeitsbelastung bis Z wie Auswirkungen auf Arbeitszeugnisse.
Im ersten Teil des Seminars werden wir über die aktuellen rechtlichen Bestimmungen und Entwicklungen im Bereich der Betriebsratsvergütungen informieren. Ausgehend von der bisherigen Rechtsprechung geben wir Ihnen Tipps, wie die Vergütung von Mitgliedern eines Betriebsratsgremiums angemessen gestalten werden kann.
Im zweiten Teil des Seminars sehen wir uns die Möglichkeiten an, wie die Rahmenbedingungen für die Mitglieder des Betriebsrates zu gestalten sind, dass das Amt möglichst keine Nachteile mit sich bringt; im Gegenteil, sogar attraktiv ist.

Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes - was Betriebsratsmitglieder wissen müssen.
- Was steht drin, was ist neu?
- Bisherige Rechtsprechung - weiter aktuell oder überholt?
- Ehrenamt bis zum Zusammenbruch?
- rechtliche Möglichkeiten und praktische Tipps für Strategien
- zur Vereinbarkeit von arbeitsvertraglichen Pflichten und Betriebsratsaufgaben
- zum Umgang mit Urlaub und Krankheit von Freigestellten im Gremium
- zum Spannungsbereich zwischen (Teil-)Freistellungen nach § 38 BetrVG und gut geplanten Selbstfreistellungen nach § 37 BetrVG
- (Keine) Auswirkungen auf die weitere berufliche Entwicklung?
- Betriebsratsamt darf doch im Zeugnis nicht auftauchen, oder doch?
- Möglichkeiten der Verwertung der als Betriebsratsmitglied erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen im weiteren Berufsleben, auch bei anderen Arbeitgebern

Unsere Referentin ist praxiserfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie unterstützt Betriebsräte seit mehr als 25 Jahren bei der Um- und Durchsetzung ihrer Rechte.
Kenntnis von Rechtsprechung und Gesetz sind deshalb im Seminar unmittelbar mit reichhaltiger Praxiserfahrung verbunden.






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