15.12.-19.12.2025 | ver.di Bildungszentrum Mosbach
Menschenrechte – oder: Grundlage der demokratischen Grundordnung
MO0325121502 Verfügbar
Menschenrechte sind grundlegend für eine demokratische Ordnung. Ihre Entwicklung und Aktualität sind von historischen Ereignissen und sozialen Kämpfen geprägt. Wir beleuchten die philosophischen Grundlagen, die Geschichte und die verschiedenen Dimensionen der Menschenrechte. Zudem diskutieren wir die Herausforderungen durch rechtspopulistische und rechtsradikale Bewegungen sowie die Rolle von Demokratie und Kapitalismus in diesem Kontext. Schließlich betrachten wir die Bedeutung der Menschenrechte für den betrieblichen Alltag und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
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verbindlich an für das Seminar
Nr. MO0325121502
Menschenrechte – oder: Grundlage der demokratischen Grundordnung vom 15.12. bis 19.12.2025
Kosten:
Für ver.di-Mitglieder: Kostenlos. Für Nichtmitglieder: Seminargebühr inkl. Tagungspauschale und Unterkunft beträgt 425,00 EUR (inkl. MwSt.)
Veranstaltungsort:
ver.di - Bildungszentrum "Michael-Rott-Schule", Mosbach
Am Wasserturm 1-3
74821 Mosbach
Tel.: 06261/942-0
Fax: 06261/942-102
E-Mail: biz.mosbach@verdi.de
Internet: www.bst-mosbach.verdi.de
Anreisehinweis:
Anreise mit der Bahn
Aus dem Norden und Osten kommend: über Kassel,
Würzburg, Osterburken.
Aus dem Nordwesten: über Mannheim, Heidelberg,
Neckarelz.
Aus dem Süden: über Stuttgart, Neckarelz.
Bis Bahnhof Mosbach (Baden), dann Transfer mit dem Taxi (Taxi-Unternehmen Kranzmann Tel.: 0800 42 24 000).
Anreise mit dem PKW
Aus Nordosten: Autobahn Nürnberg-Heilbronn-Mannheim (A6)- Ausfahrt Neckarsulm/Mosbach;
Autobahn Würzburg-Heilbronn (A81)- Ausfahrt Osterburken
Aus Nordwesten: Autobahn Frankfurt-Mannheim (A67 oder A5)- Heilbronn
(A6)- Ausfahrt Sinsheim
Aus Süden: Autobahn Stuttgart-Heilbronn (A81)-Mannheim (A6), Ausfahrt Neckarsulm/Mosbach
In Mosbach auf der Durchgangsstraße B27 bis Ampel mit Hinweisschild ver.di-Bildungsstätte. Dieser Straße ca. 3 km folgen bis Hinweis "Industriegebiet Bergfeld", hier abzweigen bis zum Wasserturm - die Bildungsstätte liegt genau vis á vis.
Veranstalter:
ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Paula-Thiede Ufer 10
10179 Berlin
E-Mail: bildung@verdi-gpb.de
Die Seminare, die mit IMK gekennzeichnet sind, werden vom Institut für Bildung, Medien und Kunst (IMK) in NRW organisiert und durchgeführt.
Zielgruppen:
- iANiinteressierte Arbeitnehmer*innen (iAN)
Freistellungsgrundlage:
- SUi§ 9 Satz 2 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamt*innen und Richter*innen (SU): Nach dieser Regelung haben Beamte*innen sowie Arbeitnehmer*innen im Bereich des öffentlichen Dienstes und der Post- und Telekomunternehmen, die einen entsprechenden Verweis in ihren tarifvertraglichen Regelungen haben, Anspruch auf Freistellung bei Bildungsveranstaltungen, die von der Bundeszentrale für politische Bildung entsprechend dem § 7 der SUrlV als geeignet anerkannt worden sind. Die Dienststelle entscheidet über die Freistellung. Für Landesbehörden und Kommunen existieren durch die Ländergesetzgebung Unterschiede beim zeitlichen Anspruch.
- TVitarifvertragliche Freistellungsregelungen (TV): Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und der Post- und Telekom-unternehmen erhalten unabhängig von der Sonderurlaubsverordnung immer dann Arbeitsbefreiung, wenn dieses entsprechend tariflich geregelt ist. Vereinzelt existieren auch in anderen Branchen tarifvertragliche Freistellungsgrundlagen.
- BUiBildungsurlaubsgesetze/ Bildungszeitgesetze der Länder (BU): Freistellung nach den Bildungsurlaubs- bzw. Bildungszeitgesetzen der Länder.
Bildung und die entsprechende Gesetzgebung ist den Ländern unterstellt, demzufolge gibt es regionale Unterschiede. Zurzeit gelten in folgenden Bundesländern Bildungsurlaubsgesetze: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Weitere Hinweise zum Bildungsurlaub findest du unter www.bildungsurlaub.de sowie auf www.bildungsurlauber.de.
Nach den jeweils geltenden Ländergesetzen haben alle Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit unter Fortzahlung der Bezüge durch den Arbeitgeber. Bildungsurlaub/ Bildungszeit kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bildungsveranstaltung durch die entsprechenden Landesbehörden anerkannt ist. Die Anträge auf Anerkennung für die Veranstaltungen dieses Programms werden vom Veranstalter gestellt. Bestätigungen der Anerkennung können bei den jeweiligen Veranstaltern bzw. Bildungszentren angefordert werden.
Bildungsurlaub/ Bildungszeit beantragen
In der Regel gilt:
Anmeldung: Aus dem Bildungsprogramm das "richtige" Seminar aussuchen und ein Anmeldeformular absenden.
Arbeitgeber benachrichtigen: Der Veranstalter sendet den Teilnehmer*innen auf Anfrage ein Formblatt "Mitteilung an den Arbeitgeber" zu, aus dem Datum, Ort, Thema und die Anerkennung der Veranstaltung nach dem Bildungsurlaubsgesetz/ Bildungszeitgesetz hervorgehen. Dieses Formblatt ist von den Teilnehmer*innen zu unterschreiben und in der Regel sechs-acht Wochen vor Seminarbeginn als Antrag beim Arbeitgeber einzureichen (Achtung: In BaWü gilt eine Frist von neun Wochen).
Der Arbeitgeber hat bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn abzulehnen, sonst gilt die Freistellung als bewilligt. Das Begehren nach Bildungsurlaub/ -zeit darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, d.h. wenn durch die Abwesenheit der Arbeitnehmer*innen ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf nicht mehr möglich ist. Erhebt der Arbeitgeber jedoch Einspruch, muss man sich die Ablehnungsgründe unbedingt schriftlich geben lassen und sofort den Betriebsrat informieren.
*) Pflichtangaben