19.01.-22.01.2025 | ver.di-Bildungszentrum Gladenbach
Gewerkschaftspolitisches Seminar für Aktive bei der AWO
GL 11 250119 30 Verfügbar
In diesem Seminar werden wir die gesamtgesellschaftliche und wohlfahrtsverbandliche Entwicklung analysieren. Insbesondere werden wir uns mit den derzeitigen und zukünftigen Rahmenbedingungen der sozialen Arbeit beschäftigen und deren Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen bei Wohlfahrtsverbänden. Auf dieser Grundlage werden die Bedingungen und Möglichkeiten gewerkschaftlicher und betrieblicher Handlungsoptionen ausgelotet. Im Rahmen des Seminars gibt es ausreichend Raum für fachlichen Austausch und rege Diskussionen.
Hiermit melde ich mich
verbindlich an für das Seminar
Nr. GL 11 250119 30
Gewerkschaftspolitisches Seminar für Aktive bei der AWO vom 19.01. bis 22.01.2025
Kosten:
Mitglieder:
Nicht-Mitglieder:
Veranstaltungsort:
ver.di Bildungszentrum Gladenbach
Schlossallee 33
35075 Gladenbach
Telefon (06462) 9180-0
Internet: www.verdi-gladenbach.de
Veranstalter:
ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Paula-Thiede Ufer 10
10179 Berlin
E-Mail: bildung@verdi-gpb.de
Die Seminare, die mit IMK gekennzeichnet sind, werden vom Institut für Bildung, Medien und Kunst (IMK) in NRW organisiert und durchgeführt.
Zielgruppen:
Betriebsräte und Vertrauensleute der AWO
Freistellungsgrundlage:
- 37(7)i§37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz (37(7)): Nach § 37 (7) BetrVG besteht für Betriebsratsmitglieder
ein zeitlich begrenzter Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die anerkannt geeignete Kenntnisse vermitteln. Hier übernimmt der Arbeitgeber nur die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Die Ansprüche auf der Grundlage von § 36 (7) BetrVG sind zusätzliche, individuelle Bildungsansprüche der einzelnen Mitglieder in einem Betriebsrat. Hierbei kommt es nicht auf die Erforderlichkeit oder den konkreten Wissensstand des/der Einzelnen an, sondern nur darauf, dass die Veranstaltung als geeignet anerkannt worden ist. Bei der Beschlussfassung sind lediglich die betrieblichen Notwendigkeiten hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsmaßnahme zu berücksichtigen.
Über die Eignung entscheiden weder der Betriebsrat noch der Arbeitgeber. Dies ist Sache der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes. Maßgebend ist allein, ob die staatliche Anerkennung vorliegt oder im Einzelfall zu erwarten ist. Die Anträge auf Anerkennung für die Veranstaltungen dieses Programms werden vom Veranstalter gestellt.
Verfahren
Obwohl der Anspruch nach § 37 (7) ein "Individualrecht" des einzelnen Betriebsratsmitgliedes ist, sollte der BR, wie auch bei den Seminaren nach § 37 (6) BetrVG innerhalb einer Sitzung in einem eigenen Tagesordnungspunkt einen Beschluss fassen. Ebenso sollte dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, wer auf welcher Rechtsgrundlage an welcher Maßnahme teilnehmen wird, wann und wo das Seminar stattfindet und welche Themen im Seminar behandelt werden. Der BR hat bei seiner Beschlussfassung nur die zeitliche Lage und die damit zusammenhängenden betrieblichen Belange zu prüfen.
Erstmals gewählte Betriebsratsmitglieder haben einen Freistellungsanspruch von vier Wochen, ansonsten reduziert sich der Anspruch auf drei Wochen innerhalb einer Wahlperiode. - BUiBildungsurlaubsgesetze/ Bildungszeitgesetze der Länder (BU): Freistellung nach den Bildungsurlaubs- bzw. Bildungszeitgesetzen der Länder.
Bildung und die entsprechende Gesetzgebung ist den Ländern unterstellt, demzufolge gibt es regionale Unterschiede. Zurzeit gelten in folgenden Bundesländern Bildungsurlaubsgesetze: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Weitere Hinweise zum Bildungsurlaub findest du unter www.bildungsurlaub.de sowie auf www.bildungsurlauber.de.
Nach den jeweils geltenden Ländergesetzen haben alle Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit unter Fortzahlung der Bezüge durch den Arbeitgeber. Bildungsurlaub/ Bildungszeit kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bildungsveranstaltung durch die entsprechenden Landesbehörden anerkannt ist. Die Anträge auf Anerkennung für die Veranstaltungen dieses Programms werden vom Veranstalter gestellt. Bestätigungen der Anerkennung können bei den jeweiligen Veranstaltern bzw. Bildungszentren angefordert werden.
Bildungsurlaub/ Bildungszeit beantragen
In der Regel gilt:
Anmeldung: Aus dem Bildungsprogramm das "richtige" Seminar aussuchen und ein Anmeldeformular absenden.
Arbeitgeber benachrichtigen: Der Veranstalter sendet den Teilnehmer*innen auf Anfrage ein Formblatt "Mitteilung an den Arbeitgeber" zu, aus dem Datum, Ort, Thema und die Anerkennung der Veranstaltung nach dem Bildungsurlaubsgesetz/ Bildungszeitgesetz hervorgehen. Dieses Formblatt ist von den Teilnehmer*innen zu unterschreiben und in der Regel sechs-acht Wochen vor Seminarbeginn als Antrag beim Arbeitgeber einzureichen (Achtung: In BaWü gilt eine Frist von neun Wochen).
Der Arbeitgeber hat bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn abzulehnen, sonst gilt die Freistellung als bewilligt. Das Begehren nach Bildungsurlaub/ -zeit darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, d.h. wenn durch die Abwesenheit der Arbeitnehmer*innen ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf nicht mehr möglich ist. Erhebt der Arbeitgeber jedoch Einspruch, muss man sich die Ablehnungsgründe unbedingt schriftlich geben lassen und sofort den Betriebsrat informieren.
*) Pflichtangaben