10.11.-14.11.2025 | Seminar 25/30/085
Datenschutz im Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit
Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
25/30/085 Verfügbar
In der virtuellen Arbeitswelt wird fast ausschließlich mit Arbeitsmitteln der EDV gearbeitet. Hierbei werden zwangsläufig Daten der Mitarbeiter erhoben. Dem Personalrat stehen hinsichtlich der Gestaltung der Erhebung- und Verwendung von Daten der Beschäftigten umfangreiche Mitbestimmungsrechte zu, gleichzeitig begrenzt das Bundesdatenschutzgesetz die Erhebung und Verwendung von Arbeitnehmerdaten. In dem Seminar werden die zum Seminarzeitunkt gültigen Bestimmungen des Arbeitnehmerdatenschutzes im Hinblick auf die besondere Rechtssituation der Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit und bestehenden Mitbestimmungsrechte des dortigen Personalrates. Hierbei werden auch die Auswirkungen der EU Verordnungen auf den nationalen Arbeitnehmerdatenschutz erörtert.