13.10.-17.10.2025 | Bildungszentrale der ver.di Jugend (Naumburg)
AV-Praxis: Verhandlung: Organisieren - informieren – (ver-)handeln
NA 05 251013 04 Verfügbar
Dieses Seminar vermittelt Mitgliedern der Auszubildendenvertretungen in Verbindung mit den Seminaren „Einführung in die AV-Arbeit“ und „Ausbildung überprüfen und verbessern“ das notwendige Basiswissen für ihre AV-Arbeit. Neben dem Kennenlernen und Anwenden rechtlicher Aspekte wird in praktischen Übungen das Informieren, Organisieren und Verhandeln trainiert.
Hiermit melde ich mich
verbindlich an für das Seminar
Nr. NA 05 251013 04
AV-Praxis: Verhandlung: Organisieren - informieren – (ver-)handeln vom 13.10. bis 17.10.2025
Kosten:
1.250,00 € (gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerbefreit). Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Diese betragen 694,00 € (gem. § 4 Nr. 23 UStG umsatzsteuerbefreit).
Veranstaltungsort:
Bildungszentrale der ver.di Jugend (Naumburg)
Unter den Linden 30
34311 Naumburg
Telefon (05625) 9997-11
https://biz-naumburg.verdi.de/
Veranstalter:
ver.di Bildung und Beratung, Büro Naumburg
Unter den Linden 30
34311 Naumburg
Tel.: 05625/9997-0
Fax: 05625/70-93
E-Mail: biz.naumburg@verdi.de
Zielgruppen:
AV
Freistellungsgrundlage:
- 37(6)i§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG (37(6)): Nach § 37 (6) BetrVG besteht für Betriebsratsmitglieder ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die erforderliche Kenntnisse vermitteln.
Hier trägt der Arbeitgeber alle Kosten: die Seminarkosten sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung, die Reisekosten sowie die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Grundsätzlich hat dieser Anspruch zur sach- und fachgerechten Erfüllung der Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung Vorrang und muss konsequent umgesetzt werden.
Entscheidung
Der Betriebsrat entscheidet, ob die Teilnahme eines BR-Mitglieds oder mehrerer BR-Mitglieder an einem dieser Seminare für die Arbeit des Gremiums erforderlich ist. Seminare, die Grundkenntnisse auf den Gebieten der Betriebsverfassung, der Personalvertretung, des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts sowie der Arbeitssicherheit vermitteln, sind grundsätzlich erforderlich. Ebenso sind Seminare mit vertiefenden Kenntnissen oder Spezialwissen erforderlich, wenn diese einen konkreten Bezug zu den Aufgaben der Interessenvertretungen haben.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt für Betriebsräte die Erforderlichkeit dann vor, wenn die Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Für die Frage der Erforderlichkeit kommt es ggf. auch darauf an, welche Aufgaben ein Mitglied innerhalb des Gremiums wahrzunehmen hat. Es kann sich dabei sowohl um Grundkenntnisse als auch um so genannte Spezialkenntnisse handeln, wie z. B. wirtschaftliche, tarifliche oder technische Kenntnisse.
Verfahren
Es ist notwendig, einen rechtswirksamen Beschluss über die erforderlichen Schulungsmaßnahmen zu fassen. Dieses muss in einer Sitzung des Gremiums innerhalb eines eigenen Tagesordnungspunktes geschehen. Der Betriebsrat entscheidet dabei, welches bzw. wie viele Mitglieder des Gremiums an welchen Maßnahmen teilnehmen. Der Beschluss ist dem Arbeitgeber bzw. der Dienststelle mitzuteilen. Hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsmaßnahme muss der Betriebsrat betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigen. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Planung von Schulungsmaßnahmen, damit innerbetriebliche Planungen dem Besuch nicht entgegenstehen. - TVitarifvertragliche Freistellungsregelungen (TV): Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und der Post- und Telekom-unternehmen erhalten unabhängig von der Sonderurlaubsverordnung immer dann Arbeitsbefreiung, wenn dieses entsprechend tariflich geregelt ist. Vereinzelt existieren auch in anderen Branchen tarifvertragliche Freistellungsgrundlagen.
*) Pflichtangaben