16.02.-20.02.2026 | Seminar NDSHB2629
Prüfungsstress? Muss nicht sein! (Für Straßenwärter)
NDSHB2629 Verfügbar
Du stehst kurz vor der Prüfung? Wir werden in dieser Woche Lernstrategien vermitteln und erproben. Auch die Wiederholung und Übung von fachlichen Inhalten für Deine Prüfung kommt nicht zu kurz. Schließlich beschäftigen wir uns mit der Frage, was Deine Ausbildung und Deine Arbeit mit Interessenvertretung und Gewerkschaft zu tun haben. Referent*innen sind junge Gewerkschafter*innen vom Fach, die auch als Straßenwärter*innen ausgebildet sind.
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verbindlich an für das Seminar
Nr. NDSHB2629
Prüfungsstress? Muss nicht sein! (Für Straßenwärter) vom 16.02. bis 20.02.2026
Teilnahmebeschränkungen:
Nur für Mitglieder.
Kosten:
Mitglieder: 55 Euro
Nicht-Mitglieder:
Veranstaltungsort:
Bildungsstätte Bassum
Veranstalter:
ver.di Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, Abt. Jugend
Goseriede 10
30159 Hannover
Telefon: 0511 - 124 00 191
Jugendbildungsteam:
Alexander Gilly
Telefon: 0511 - 124 00 192
Mareike Kühne
Telefon: 0151 - 55630478
E-Mail: jugendbildung.nds-hb@verdi.de
Hinweis:
Als ver.di Mitglied bekommst Du einen Reisekostenzuschuss.
Zielgruppen:
Freistellungsgrundlage:
- SUi§ 9 Satz 2 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamt*innen und Richter*innen (SU): Nach dieser Regelung haben Beamte*innen sowie Arbeitnehmer*innen im Bereich des öffentlichen Dienstes und der Post- und Telekomunternehmen, die einen entsprechenden Verweis in ihren tarifvertraglichen Regelungen haben, Anspruch auf Freistellung bei Bildungsveranstaltungen, die von der Bundeszentrale für politische Bildung entsprechend dem § 7 der SUrlV als geeignet anerkannt worden sind. Die Dienststelle entscheidet über die Freistellung. Für Landesbehörden und Kommunen existieren durch die Ländergesetzgebung Unterschiede beim zeitlichen Anspruch.
- BUiBildungsurlaubsgesetze/ Bildungszeitgesetze der Länder (BU): Freistellung nach den Bildungsurlaubs- bzw. Bildungszeitgesetzen der Länder.
Bildung und die entsprechende Gesetzgebung ist den Ländern unterstellt, demzufolge gibt es regionale Unterschiede. Zurzeit gelten in folgenden Bundesländern Bildungsurlaubsgesetze: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Weitere Hinweise zum Bildungsurlaub findest du unter www.bildungsurlaub.de sowie auf www.bildungsurlauber.de.
Nach den jeweils geltenden Ländergesetzen haben alle Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit unter Fortzahlung der Bezüge durch den Arbeitgeber. Bildungsurlaub/ Bildungszeit kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bildungsveranstaltung durch die entsprechenden Landesbehörden anerkannt ist. Die Anträge auf Anerkennung für die Veranstaltungen dieses Programms werden vom Veranstalter gestellt. Bestätigungen der Anerkennung können bei den jeweiligen Veranstaltern bzw. Bildungszentren angefordert werden.
Bildungsurlaub/ Bildungszeit beantragen
In der Regel gilt:
Anmeldung: Aus dem Bildungsprogramm das "richtige" Seminar aussuchen und ein Anmeldeformular absenden.
Arbeitgeber benachrichtigen: Der Veranstalter sendet den Teilnehmer*innen auf Anfrage ein Formblatt "Mitteilung an den Arbeitgeber" zu, aus dem Datum, Ort, Thema und die Anerkennung der Veranstaltung nach dem Bildungsurlaubsgesetz/ Bildungszeitgesetz hervorgehen. Dieses Formblatt ist von den Teilnehmer*innen zu unterschreiben und in der Regel sechs-acht Wochen vor Seminarbeginn als Antrag beim Arbeitgeber einzureichen (Achtung: In BaWü gilt eine Frist von neun Wochen).
Der Arbeitgeber hat bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn abzulehnen, sonst gilt die Freistellung als bewilligt. Das Begehren nach Bildungsurlaub/ -zeit darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, d.h. wenn durch die Abwesenheit der Arbeitnehmer*innen ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf nicht mehr möglich ist. Erhebt der Arbeitgeber jedoch Einspruch, muss man sich die Ablehnungsgründe unbedingt schriftlich geben lassen und sofort den Betriebsrat informieren.
*) Pflichtangaben