15.01.-17.01.2025 | Best Western Plus Hotel Willingen

Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management)

1400-2501151     Verfügbar


Eine Betriebsvereinbarung schafft geltendes Recht im Betrieb. Damit eine Betriebsvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen im Betrieb und vor allem den Mitgliedern des Betriebsrats bekannt sein.

Neben anderen Aufgaben hat der Betriebsrat die Einhaltung der im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Nicht jede Betriebsvereinbarung sieht hierfür ein Kontrollsystem vor, sodass es Sache des Betriebsrats ist, eine funktionierende und betrieblich angepasste Überwachung zu entwickeln.

Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder kennen die bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich, nicht selten ist so manch alte Betriebsvereinbarung sogar niemandem im Betriebsrat richtig bekannt. Dies gilt umso mehr für Betriebsvereinbarungen, die vom Gesamt- oder gar Konzernbetriebsrat oder durch eine Verhandlungskommission des Betriebsrats abgeschlossen wurden.

Dieses Seminar richtet sich an neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder. Es beantwortet Fragen zu Qualifizierungsansprüchen von Betriebsratsmitgliedern bei bestehenden Betriebsvereinbarungen, zum Umgang bei Verstößen gegen sie, zu Möglichkeiten der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (betrieblich oder gesetzlich) und viele weitere mehr.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Betriebsvereinbarungen im Betriebsrat
  • Bekanntmachung im Betrieb
  • Überwachen der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung
  • Kontinuierliches Überprüfen der Inhalte
  • Mögliche Schritte zur Anpassung