03.02.-07.02.2025 | Tagungs- und Seminarhotel Schönblick
TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht – Bayern
Praxis der Eingruppierung nach TV-L unter Berücksichtigung spezieller bayerischer Umsetzungsvorschriften
1800-2502031 Verfügbar
Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TV-L und der Anlage A (Entgeltordnung) zum TV-L. Im Rahmen der Mitbestimmung bei Einstellung und Eingruppierung der Beschäftigten obliegt der gesetzlichen Interessenvertretung u.a. die Aufgabe, die Eingruppierung auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Dieses Seminar vermittelt die Fähigkeiten und Kenntnisse, die vom Arbeitgeber ermittelte Entgeltgruppe nachvollziehen bzw. eine korrekte Eingruppierung vornehmen zu können.
Die Darstellung der Seminarinhalte erfolgt jeweils unter Bezugnahme der Durchführungshinweise und Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Eingruppierung der Beschäftigten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Darstellung der Regelungen im Überblick
- Erläuterung von Inhalt und Begriffen aus den §§ 12,13 TV-L (Eingruppierung)
- Systematisches Vorgehen bei Eingruppierungen
- Rechtliche Bedeutung der Durchführungshinweise des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen für die Eingruppierungspraxis
- Eingruppierungsbeispiele und Übungen
- Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung