19.05.-23.05.2025 | Tagungs- und Seminarhotel Schönblick
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht für Betriebs- und Personalräte – speziell für den handwerklichen Bereich in Bayern
1800-2505192 Verfügbar
Personal- und Betriebsräten kommt bei der Eingruppierung eine hohe Verantwortung zu, da sie bei der Einstellung, bei Ein- und Umgruppierungen mitbestimmen und die jeweilige Eingruppierung auf die tarifrechtliche Richtigkeit nach §§ 12, 13 TVöD-VKA und der Entgeltordnung bzw. dem Entgeltgruppenverzeichnis für den handwerklichen Bereich in Bayern überprüfen müssen.
Im Seminar erfolgt eine Einführung in das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes. Es werden die Grundlagen der tarifvertraglichen Eingruppierungsvorschriften für die Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten in Bayern und der Grundsatz der Tarifautomatik erarbeitet. Im Anschluss daran werden Aufbau und Systematik der Teile der Entgeltordnung sowie zentrale Begriffe vorgestellt und definiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Rechtsgrundlagen der Entgeltgestaltung und Entgeltbestandteile
- Überblick: Aufbau und Inhalte des TVöD, Struktur des Entgeltgruppenverzeichnisses "handwerklicher Bereich Bayern"
- Beteiligte bei der Eingruppierung im Betrieb/in der Dienststelle
- Systematik der Eingruppierung nach §§ 12, 13 TVöD und des Entgeltgruppenverzeichnisses "handwerklicher Bereich Bayern"
- Aufbau und Struktur der Allgemeinen und Besonderen Tätigkeitsmerkmale im Entgeltgruppenverzeichnis
- Definition von Tätigkeitsmerkmalen und Begriffen zur Eingruppierung
- Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Ein- und Umgruppierung von Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten