03.07.2025 | memox

TVöD spezial: Landesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6 G zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich Baden-Württemberg
Grundlagen des Eingruppierungsrechts

1900-2507031     Verfügbar


Die gesetzliche Interessenvertretung hat u.a. die Aufgabe, die korrekte Anwendung und Einhaltung der tarifvertraglichen Regelungen zur Eingruppierung zu überwachen. Der landesbezirkliche Tarifvertrag Nr. 6 G bildet die Grundlage für die Eingruppierung der Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten in Baden-Württemberg.

Im Seminar werden die Inhalte des neuen EG-TV Nr. 6 G BW, der Aufbau, die Struktur, die Tätigkeitsmerkmale des neuen Entgeltgruppenverzeichnisses sowie die Regelungen und die Systematik zur Eingruppierung der Beschäftigten in das Entgeltgruppenverzeichnis vorgestellt. Anhand von Fallbeispielen werden die praktische Umsetzung und die damit verbundenen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung vertieft.