26.03.-28.03.2025 | Schwarzwaldhotel Freudenstadt
Beamtenrecht des Landes Baden-Württemberg
Beamtenrechtliche Grundlagen, Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeit des Personalrats
1904-2503261 Verfügbar
Baden-Württemberg hat ein eigenes Beamtenrecht, das für Landes- und Kommunalbeamt*innen gilt. Mit Ausnahme weniger Regelungen des Statusrechts unterscheidet es sich wesentlich vom Beamtenrecht des Bundes und dem der anderen Bundesländer.
Wichtige beamtenrechtliche Entscheidungen, beispielsweise zur Berücksichtigung von Erfahrung bei der Besoldung oder zu laufbahnrechtlichen Aufstiegen, werden dezentral in den Dienststellen getroffen. Um eine effektive Interessenvertretung vor Ort zu gewährleisten, muss der Personalrat mindestens über Grundkenntnisse des Beamtenrechts (Status-, Laufbahn-, Besoldungs-, Versorgungs-, Beihilferecht etc.) verfügen.
Im Seminar werden die beamtenrechtlichen Grundlagen für die Personalratsarbeit sowie die Handlungsmöglichkeiten der Personalräte vermittelt.