18.08.-22.08.2025 | Mercure Hotel Hamburg Mitte
TV AVH: Grundlagen des Eingruppierungsrechts
2105-2508181 Verfügbar
Die Eingruppierung von Beschäftigten erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 12 und 13 TV AVH sowie den jeweiligen Entgeltordnungen. Die Interessenvertretungen der Beschäftigten wirken bei Einstellungen und Eingruppierungen mit und haben die tarifliche Richtigkeit von Ein- und Höhergruppierungen zu überprüfen.
Die Eingruppierung und die ihr zugrundeliegende Stellenbeschreibung und -bewertung ist ein komplexer Vorgang, der umfassende Kenntnisse und die sichere Anwendung der Eingruppierungssystematik und der Rechtsgrundlagen sowie entsprechende Übung erfordert.
In diesem Seminar werden diese Kenntnisse vermittelt und Eingruppierungen anhand von Praxisbeispielen aus verschiedenen Branchen erläutert und geübt. Ziele: Sie können mit Tätigkeitsmerkmalen umgehen und Arbeitsvorgänge bilden und bewerten. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, Ihr Wissen in der Praxis anzuwenden. Der Aufbau und die Struktur von Entgeltordnungen werden erläutert und der Stufenaufbau von Entgelttabellen wird dargestellt. Darüber hinaus werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte der Interessenvertretung erläutert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Erläuterung der Inhalte und Begriffe aus den §§ 12 und 13 TV AVH
- Eingruppierungsgrundsätze (Tarifautomatik ...)
- Systematik und Methode der Eingruppierung
- Rechtliche Definition, Bildung und Bewertung von Arbeitsvorgängen
- Allgemeine und besondere Tätigkeitsmerkmale – Erläuterungen zu den unbestimmten Rechtsbegriffen
- Inhalte und Bedeutung von Stellenbeschreibung und Stellenbewertung
- Struktur der Entgeltordnungen TV AVH, Allgemeine und Besondere Teile
- Struktur und Grundsätze der Entgelttabellen und der Stufenzuordnung