03.04.-04.04.2025 | ver.di-Bildungszentrum Mosbach
Umgang des Betriebsrats mit Beschwerden von Beschäftigten
Das Beschwerderecht gemäß §§ 84-86a BetrVG
AS02-2504031 Verfügbar
Das Betriebsverfassungsgesetz bietet Beschäftigten die Möglichkeit der Beschwerde beim Arbeitgeber und beim Betriebsrat. §§ 84–86a BetrVG heben dieses Recht und die entsprechenden Verfahrensregelungen ausdrücklich hervor.
Neben den rechtlichen Handlungsmöglichkeiten stellt sich bei dieser besonders anspruchs- und vertrauensvollen Aufgabe vor allem die Frage der richtigen Herangehensweise. Denn der Betriebsrat fungiert im Umgang mit Beschwerden häufig nicht nur als Interessenvertretung, sondern auch als Beratungs- und Vermittlungsinstanz.
In diesem Seminar werden die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Beschwerdeverfahren erarbeitet. Neben den rechtlichen Grundlagen geht es auch um die Rolle des Betriebsrats als Berater und Vermittler.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Beschwerderecht gemäß § 84 BetrVG: Beschwerdegegenstand und Beschwerdeverfahren
- Vorgehensweise des Betriebsrats im Beschwerdeverfahren gemäß § 85 BetrVG
- Möglichkeit der Anrufung der Einigungsstelle
- Die Rolle des Betriebsrats als Berater, Vermittler, Interessenvertreter
- Beachtung von tarifvertraglichen Regelungen zum Beschwerdeverfahren
- Gestaltung des Beschwerdeverfahrens durch eine Betriebsvereinbarung
- Instrumentalisierung des Beschwerderechts