09.02.-11.02.2026 | 74821 Mosbach

Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung
Betriebsratsarbeit im Tendenzbetrieb

AS02-2602091     Verfügbar


Sie arbeiten in einem eindeutigen Tendenzbetrieb und fragen sich, was ein Betriebsrat hier ausrichten kann? Ihr Arbeitgeber behauptet, einen Tendenzbetrieb zu führen, in dem kein Betriebsrat gebraucht werde? Oder er überlegt laut, sich demnächst als „Tendenzbetrieb” zu bezeichnen, um den Betriebsrat einschränken zu können?

Betriebsräte in Tendenzbetrieben haben dieselben Aufgaben wie die in anderen Betrieben. Nur in kleinen Teilbereichen gibt es eingeschränkte Rechte, aber viele Möglichkeiten! Dieses Seminar bietet einen systematischen Überblick über tendenzbedingte Sonderregelungen des BetrVG. Es befasst sich schwerpunktmäßig mit personellen Einzelmaßnahmen wie Versetzung, Einstellung oder Kündigung. Wir werden auch der Frage nachgehen, ob und wie die Interessenvertretung Zugang zu wirtschaftlichen Informationen erhalten kann.

Sie erhalten einen Überblick über das ursprüngliche Ziel des Tendenzschutzes und bekommen Hinweise, um zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen „Tendenzbetrieb” handelt. Darüber hinaus werden die rechtlichen und praktischen Aspekte der Beschränkung Ihrer Arbeit durch den Tendenzschutz im Betriebsverfassungsrecht behandelt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Bestimmungen des § 118 Abs. 1 BetrVG
  • Definition: Tendenzträger*in
  • Bedeutung für die Betriebsratsarbeit
  • Personelle Angelegenheiten
  • Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
  • Betriebsratsarbeit ohne Wirtschaftsausschuss
  • Rechtsprechung zu Tendenzbetrieben



zusätzliche Termine

Hier findest Du weitere Termine
von dieser Veranstaltung


 03.02.-05.02.202636037 FuldaZum Termin    


 12.10.-14.10.202614109 Berlin-WannseeZum Termin