03.11.-05.11.2025 | Altstadthotel Arte Fulda
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen
AS04-2511031 Verfügbar
Eine Dienstvereinbarung schafft geltendes Recht in der Dienststelle. Damit eine Dienstvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen bekannt sein, vor allem den Mitgliedern des Personalrats.
Denn neben anderen Aufgaben hat der Personalrat die Einhaltung der in der Dienststelle geltenden Dienstvereinbarungen zu überwachen.
Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Personalratsmitglieder kennen die bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich; oft ist manche alte Dienstvereinbarung sogar keinem im Personalrat richtig bekannt.
Das Seminar wiederholt in kompakter Form die Rechtsgrundlagen für das Zustandekommen von Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus wird gezeigt, wie die Einhaltung von Dienstvereinbarungen überwacht werden kann. Wann müssen welche Dienstvereinbarungen überarbeitet werden, und wie kann eine Anpassung von Dienstvereinbarungen an die aktuelle Rechtsprechung oder neu verabschiedete Gesetze/Tarifverträge aussehen? Was passiert bei Verstößen gegen die Dienstvereinbarung?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Dienstvereinbarungen im Personalrat
- Durchführungspflichten der Dienststelle und Bekanntmachung im Betrieb
- Effektive Überwachung der Einhaltung und Umsetzung von Dienstvereinbarungen
- Möglichkeiten der kontinuierlichen Überprüfung der Inhalte
- Nachverhandlungspflicht, Anpassung der Inhalte von Dienstvereinbarungen - wann und in welcher Form?