15.01.-17.01.2025 | H4 Hotel Leipzig
Demokratie im Betrieb leben: Die zwei Säulen der betrieblichen Interessenvertretung
AS08-2501151 Verfügbar
Betriebsrats- und Personalratsmitglieder vertreten die Interessen von Beschäftigten. Gewerkschaften vertreten die Interessen ihrer Mitglieder im Betrieb. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. den Personalvertretungsgesetzen arbeiten Arbeitgeber und Betriebs- bzw. Personalrat unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zusammen. Aber was heißt das konkret für die Betriebs- bzw. Personalratsarbeit, was sagt der Gesetzgeber zu den Möglichkeiten der Zusammenarbeit der betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretung?
Welche Aufgaben haben die Gewerkschaften im Betrieb/in der Dienststelle, was dürfen Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder, die gewerkschaftlich organisiert sind? Wann und unter welchen Voraussetzungen werden Regelungen in einen Tarifvertrag aufgenommen, wann in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung? Wie kann ein inhaltlicher Abstimmungsprozess zwischen Betriebs- bzw. Personalrat und Gewerkschaft im Interesse und zum Schutz der Beschäftigten aussehen?
Diese und weitere Fragen wollen wir zum einen rechtlich beantworten und zum anderen mögliche Strategien einer effektiven Interessenvertretung zum Wohle der Beschäftigten gemeinsam diskutieren und erarbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Betriebs- und Personalratsamt als Teil des verfassungsrechtlich geschützten Demokratieprinzips im Betrieb/in der Dienststelle
- Aufgaben und Rolle des Betriebs- und Personalrats und die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit von Gewerkschaftsmitgliedern
- Betriebs- und Personalratsmitglieder als aktive Gewerkschaftsmitglieder, Betätigungsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern im betriebsverfassungsrechtlichen Rahmen, zwei Linien der kollektiven Interessenvertretung (Rechtsgrundlagen und aktuelle Rechtsprechung)
- Überblick und Einführung: Tarifrecht und Grundlagen von Tarifverhandlungen
- Interessenwahrnehmung und deren Durchsetzung im Sinne der Beschäftigten
- Instrumente der Projekt- und Kampagnenarbeit (u.a. Mobilisierung, Beteiligung an der Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung)
- Bildungsplanung: Freistellungsansprüche aus Gesetzen und Tarifverträgen für Grundlagenseminare für die (gewerkschaftsaktive) Betriebs- bzw. Personalratsarbeit (Unterscheidung und aktuelle Rechtsprechung)