10.02.-11.02.2025 | Hotel Baseler Hof
Das Hinweisgeberschutzgesetz: Whistleblowing – Schutz für betroffene Beschäftigte
Betriebliche Umsetzung und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
AS08-2502101 Verfügbar
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient unter anderem der (verpflichtenden) Umsetzung der Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments, der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie.
Ziel des Hinweisgeberschutzes ist es, den bislang lückenhaften und unzureichenden Schutz von Hinweisgeber*innen im Beschäftigungsverhältnis zu beseitigen. Hinweisgeber*innen sind Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen erlangt haben und diese den nach HinSchG vorgesehenen Hinweisgeberstellen melden oder offenlegen.
Im Seminar stellen wir die Neuregelungen des HinSchG, den Anwendungsbereich, die Voraussetzungen der betrieblichen Umsetzung, u.a. die Einrichtung interner Meldestellen (ab 50 Beschäftigte), die datenschutzrechtlichen Anforderungen, das Verhältnis zu bestehenden Sicherheitsinteressen oder gesetzlich normierten Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungspflichten und weitere Auswirkungen auf die betriebliche Praxis sowie die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung vor.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Geltungs- und Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Beschäftigungsverhältnis
- Begriffsklärung, Voraussetzungen für den Schutz von Hinweisgeber*innen und Verpflichtung zur Förderung interner Meldungen von Verstößen im Sinne des HinSchG
- Wahrnehmung der Rechte als Hinweisgeber*in aus dem Grundgesetz versus Sicherheitsinteressen, Loyalitäts-, Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten gegenüber dem Arbeitgeber
- Pflichten des Arbeitgebers zur Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems im Rahmen von Compliance- und Ethik-Richtlinien
- Überblick: Weitere Regelungen zur Meldung von Problemen oder zu Beschwerden über Missstände im Betrieb
- Beteiligungsrechte bei der Einrichtung von betrieblichen Whistleblowing-/Hinweisgeberschutzsystemen und Meldekanälen sowie weiteren Beschwerdestellen
- Mögliche Inhalte von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Umsetzung des HinSchG