24.02.-28.02.2025 | ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum (BBZ) Clar
Arbeitsrecht des öffentlichen Diensts
AS08-2502241 Verfügbar
Das Arbeitsrecht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist stark durch Tarifverträge (insbesondere den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, z.B. TVöD) geprägt. In diesem Seminar lernen Sie die Aspekte des Arbeitsrechts kennen, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind, aber dennoch für eine erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit von großer Bedeutung sind. In kompakter Form werden die Grundzüge des Individualarbeitsrechts vermittelt. Soweit spezielle tarifvertragliche Regelungen bestehen, wird auf diese Bezug genommen und das Verhältnis zu den gesetzlichen individualrechtlichen Regelungen dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
- Überblick: Allgemeine gesetzliche Grundlagen zum individuellen Arbeitsrecht
- Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Darstellung gesetzlicher Grundlagen zu den Inhalten des Arbeitsverhältnisses
- Überblick: Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag)
- Recht bekommen: Arbeitsgericht und Grundzüge des Verfahrensrechts
Hinweis: Die dreiteilige Seminarreihe „Einführung in das Arbeitsrecht” kann aufbauend zu diesem Seminar besucht werden. Sie vermittelt vertiefende Kenntnisse insbesondere zu den gesetzlichen Grundlagen des Individualarbeitsrechts. Da auch die Tarifverträge eine wichtige Arbeitsgrundlage für die gesetzliche Interessenvertretung sind, sollten auch spezielle Seminare zum TVöD besucht werden, z.B. "Grundlagen des TVöD: Einführung und Überblick".