31.03.-04.04.2025 | Mercure Hotel Erfurt Altstadt

Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt

AS08-2503311     Verfügbar


Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet in letzter Instanz jährlich in ca. 2.000 Fällen über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sowie bei Problemen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (für Streitigkeiten zwischen Personalrat und Dienststelle/Dienstherrn ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig). Aufgabe des Bundesarbeitsgerichts ist es, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zu wahren und das Recht dort fortzuentwickeln, wo der Gesetzgeber unbewusst keine abschließende Regelung getroffen oder die nähere Ausgestaltung des Rechts bewusst den Gerichten überlassen hat (Quelle: Wikipedia).

In diesem Seminar wird die Arbeitsweise und Funktion des Bundesarbeitsgerichts im Verhältnis zu den Arbeitsgerichten erster und zweiter Instanz dargestellt. Anhand von Fällen wird die für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen relevante Rechtsprechung des BAG vorgestellt und diskutiert. In diesem Zusammenhang werden die für die Arbeit der Betriebs- und Personalräte und die Arbeitsverhältnisse relevanten Entscheidungen des letzten Jahres ausgewertet. Abgerundet wird das Seminar durch einen Besuch des Bundesarbeitsgerichts und die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtssystematik und Rechtsgrundlagen
  • Gestaltung von Verträgen (Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge usw.) unter Beachtung der §§ 305 bis 310 BGB
  • Ansprüche auf Teilzeit, Arbeitszeitverteilung und befristete Arbeitsverträge mit den entsprechenden Formvorschriften
  • Kündigungsschutz der Arbeitnehmer*innen allgemein und Besonderheiten im Zusammenhang mit Betriebsänderungen und Betriebsübergängen
  • Ansprüche aus tarifvertraglichen Regelungen sowie deren Nachwirkung
  • Mitbestimmung der Interessenvertretung bei personellen und sozialen Angelegenheiten
  • Aufgaben für Betriebs- und Personalräte aus der behandelten aktuellen Rechtsprechung
  • Nach Terminverfügbarkeit: Besuch des BAG zu Verfahren bei Mitbestimmungsangelegenheiten



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